Neue Ehrungsordnung ab 26.03.2023
Ab den 26.03.2023 gilt die folgende Ehrungsordnung für den Kreismusikverband Mayen-Koblenz.
Es gelten die Ehrungsanträge des Kreismusikverbandes Mayen-Koblenz (KMV MYK), des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz LMV RLP) und der Bundesvereinigung der Musikvereine BDMV
Wichtig!!! Im Feld Ehrenbrief können auch die Ehrungen für 30 Jahre aktiv oder geringer eingetragen werden. Das gilt natürlich auch für die Jugendehrungen, dies bitte vermerken.
Reguläre Ehrungen für Musiker
Ehrungen für Vorstandsmitglieder
Ehrungen für Dirigenten
Ehrungen für besondere Verdienste
Der jeweilige Ehrungsantrag ist gemäß den Fristen (8 Wochen bzw. 3 Monate) an den Vorsitzenden des Kreismusikverbandes per Post oder Online zu senden.
In aller Regel erfolgt eine Bestätigung über den Eingang. Hier werden die Daten geprüft und der jeweilige Verein wird über die Prüfung informiert. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeiten. Telefonische Absprachen sind im Grundsatz unzulässig und können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Beschaffenheit und Tragweise
Die Ehrenzeichen und Ehrennadeln werden als Anstecknadeln vorgesehen. Sie werden auf der linken Brustseite der Tracht oder Uniform –hier jedoch unterhalb der staatlichen Auszeichnung – getragen. Verdienstmedaille und Fördermedaille werden mit schwarz-rot-goldenem Band verliehen.
Antragsverfahren, Verleihung
Die Ehrungen sind termingerecht mit den entsprechenden Vordrucken des Kreismusikverbandes, des Landesmusikverbandes oder der BDMV zu beantragen. Ehrungen für aktive Musiker und Vorstandsmitglieder sind mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand des Kreismusikverbandes Mayen-Koblenz zu beantragen.
Anträge und Vorschläge für die Ehrungen für besondere Verdienste sind – mit eingehender Begründung – mindestens 3 Monate vor dem Ehrungstermin beim geschäftsführenden Vorstand des Kreismusikverbandes Mayen-Koblenz zu beantragen.
Ehrungen für besondere Verdienste
Die Verdienstnadel kann an Personen verliehen werden, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Die aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder eines Verbandes von mindestens 10 Jahren wird vorausgesetzt.
Die Verdienstmedaille kann verliehen werden an Personen, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben. Aktive Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder der eines Verbandes von mindestens 20 Jahren wird vorausgesetzt. Bei herausragenden Verdiensten kann von dem Nachweis der 20-jährigen Vorstandstätigkeit abgesehen werden.
Das große goldene Jugendehrenzeichen mit Urkunde kann verliehen werden für herausragende Arbeit im Bereich der Jugendmusik.
Die Fördermedaille kann verliehen werden an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise für die Belange der Volks- und Blasmusik eingesetzt haben. Auch Persönlichkeiten aus dem Ausland, die sich um freundschaftliche Beziehungen auf volksmusikalischem Gebiet besondere Verdienste erworben haben, können hiermit ausgezeichnet werden.
Über die Anträge auf Ehrung für besondere Verdienste entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Verdienstnadel/Verdienstmedaille soll in der Regel nur an eine Person bei einem besonderen Anlass verliehen werden. Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden.
Kosten
Die Kosten für die Ehrungen (Abzeichen und Urkunden) werden vom Kreismusikverband, dem Präsidium des LMV und von der BDMV festgesetzt.
Die Kosten gehen zu Lasten der Antragsteller.
Inkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Ehrenordnung zum 26.03.2023 werden alle bisherigen Ehrenordnungen außer Kraft gesetzt
Alle Informationen sowie Links zu den aktuellen Anträgen findet Ihr hier: